Richtlinie (EU) 2022/2555 · NIS2

NIS2-Konformität, richtig umgesetzt

NIS2 gilt EU-weit seit dem 18. Oktober 2024. Sie erfasst 18 Sektoren, nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht und sieht Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes vor. Wir bringen Sie von „wir wissen nicht, wo wir stehen“ zu einem dokumentierten, belastbaren Compliance-Programm.

Prüfen, ob NIS2 für Sie giltKostenlose Beratung
18.10.2024
Gilt seit
18
Sektoren im Anwendungsbereich
24 / 72 Std.
Meldefristen bei Vorfällen
10 Mio. € / 2 %
Höchstbußgeld

Diese Seite ist eine praxisnahe Zusammenfassung der Richtlinie (EU) 2022/2555 und keine Rechtsberatung. Die nationale Umsetzung ergänzt eigene Fristen, Registrierungsverfahren und Sektordefinitionen — wir prüfen Ihre konkreten Pflichten stets anhand des geltenden Rechts, bevor wir Arbeiten planen.

Die Grundlagen

Was NIS2 wirklich ist

NIS2 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union. Sie hat die ursprüngliche NIS-Richtlinie (2016/1148) abgelöst, trat am 16. Januar 2023 in Kraft, musste bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden und gilt seit dem 18. Oktober 2024.

Anders als bei NIS1 werden Sie nicht mehr von einer Behörde „benannt“. Wenn Ihr Unternehmen in einem der gelisteten Sektoren tätig und mindestens ein mittleres Unternehmen ist, fallen Sie automatisch in den Anwendungsbereich — unabhängig davon, ob Sie jemand angeschrieben hat.

Und selbst wenn Sie nicht direkt erfasst sind, erreicht NIS2 Sie über die Lieferkettensicherheit: Erfasste Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferanten und Dienstleister bewerten und steuern. In der Praxis bedeutet das Sicherheitsfragebögen, vertragliche Sicherheitsanhänge und Nachweisanfragen, die europaweit bei kleinen IT-Anbietern, Agenturen und SaaS-Unternehmen landen.

Was sich gegenüber NIS1 geändert hat

01

Von 7 auf 18 Sektoren

Hinzugekommen sind Verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel, Chemikalien, Abfall, Post- und Kurierdienste, Forschungseinrichtungen, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt und Managed-Service-Provider.

02

Automatischer Anwendungsbereich nach Größe

Die Größenschwellenregel ersetzt die nationale Benennung. Mittlere und größere Unternehmen in einem gelisteten Sektor sind kraft Gesetzes erfasst.

03

Registrierungspflicht

Einrichtungen müssen ihre Identifikationsdaten an die zuständige Behörde übermitteln, damit nationale und EU-weite Register der erfassten Einrichtungen geführt werden können.

04

Einheitliche Meldefristen

Frühwarnung binnen 24 Stunden, Vorfallsmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats — in jedem Mitgliedstaat gleich.

05

Die Leitung haftet

Leitungsorgane müssen die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen, Schulungen absolvieren — und können für Verstöße haftbar gemacht werden.

06

Bußgelder mit echter Wirkung

Bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen — bewusst am DSGVO-Maßstab orientiert.

Anwendungsbereich

Gilt NIS2 für Sie?

Zwei Fragen entscheiden: in welchem Sektor Sie tätig sind und wie groß Sie sind. Einige Einrichtungsarten sind unabhängig von der Größe erfasst.

Die Größenschwellen

Kleinst- und KleinunternehmenUnter 50 Beschäftigte und ≤ 10 Mio. € Umsatz / BilanzsummeGrundsätzlich nicht erfasst
Mittlere Unternehmen50–249 Beschäftigte oder Umsatz über 10 Mio. €Erfasst — wichtige Einrichtung
Große Unternehmen250+ Beschäftigte oder Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. €Wesentliche Einrichtung in Anhang-I-Sektoren

Nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission. Beschäftigtenzahl und Finanzkennzahlen werden für das Unternehmen als Ganzes berechnet, einschließlich verbundener und Partnerunternehmen.

Unabhängig von der Größe erfasst

  • DNS-Diensteanbieter und Register für Top-Level-Domain-Namen (TLD)
  • Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
  • Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste
  • Von dem Mitgliedstaat benannte Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
  • Alleinige Anbieter eines Dienstes, der für gesellschaftliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat kritisch ist
  • Nach der CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 als kritisch eingestufte Einrichtungen

Anhang I — Sektoren mit hoher Kritikalität

Große Unternehmen sind hier wesentliche, mittlere wichtige Einrichtungen.

Energie
Strom, Fernwärme und -kälte, Öl, Gas, Wasserstoff
Verkehr
Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr
Bankwesen
Kreditinstitute
Finanzmarktinfrastrukturen
Handelsplätze, zentrale Gegenparteien
Gesundheitswesen
Gesundheitsdienstleister, EU-Referenzlabore, Arzneimittelhersteller und -händler
Trinkwasser
Lieferanten und Verteiler von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Abwasser
Sammlung, Ableitung und Behandlung von kommunalem, häuslichem und industriellem Abwasser
Digitale Infrastruktur
Internet-Knoten, DNS, TLD-Register, Cloud-Anbieter, Rechenzentren, CDNs, Vertrauensdienste, elektronische Kommunikation
Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)
Managed-Service-Provider und Managed-Security-Service-Provider
Öffentliche Verwaltung
Einrichtungen der Zentralregierung und, sofern benannt, regionale Stellen
Weltraum
Betreiber bodengestützter Infrastruktur für Weltraumdienste

Anhang II — sonstige kritische Sektoren

Mittlere und große Unternehmen sind hier wichtige Einrichtungen.

Post- und Kurierdienste
Postdiensteanbieter und Kurierbetreiber
Abfallbewirtschaftung
Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Abfallbewirtschaftung ist
Chemikalien
Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien
Lebensmittel
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, einschließlich Groß- und industriellem Einzelhandel
Verarbeitendes Gewerbe
Medizinprodukte, Computer-/Elektronik-/Optikerzeugnisse, elektrische Ausrüstungen, Maschinen, Kraftfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge
Digitale Anbieter
Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Plattformen sozialer Netzwerke
Forschung
Forschungseinrichtungen, deren Hauptziel angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung ist

Wesentliche vs. wichtige Einrichtungen

Beide Kategorien haben exakt dieselben Sicherheitspflichten. Unterschiedlich sind Aufsicht und Bußgeldhöhe.

Wesentliche EinrichtungenWichtige Einrichtungen
WerGroße Unternehmen in Anhang-I-Sektoren sowie bestimmte Einrichtungsarten unabhängig von der GrößeMittlere Unternehmen in Anhang-I-Sektoren sowie alle mittleren und großen Unternehmen in Anhang-II-Sektoren
SicherheitspflichtenDer vollständige Maßnahmenkatalog nach Artikel 21Identisch — der vollständige Maßnahmenkatalog nach Artikel 21
AufsichtProaktiv: Vor-Ort-Prüfungen, regelmäßige und gezielte Audits, Sicherheitsscans, AuskunftsersuchenReaktiv: nur bei Nachweisen oder Anhaltspunkten für Verstöße
Höchstbußgeld10.000.000 € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist7.000.000 € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist
ManagementverbotEin vorübergehendes Verbot für den Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter, Leitungsfunktionen auszuüben, ist möglichNicht anwendbar

Schnelle Anwendungsbereichsprüfung

Beantworten Sie drei Fragen für ein indikatives Ergebnis. Es folgt Artikel 3 der Richtlinie, ersetzt aber keine echte rechtliche Bewertung.

Nur indikativ. Konzernstruktur, Gemeinschaftsunternehmen und sektorspezifische Regeln (etwa DORA für Finanzunternehmen) können das Ergebnis ändern.

Artikel 21

Die zehn Mindestmaßnahmen

Jede erfasste Einrichtung muss geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen auf Basis eines Allgefahrenansatzes ergreifen. Die Richtlinie nennt zehn davon als Mindestmaß.

Risikoanalyse und Sicherheitsleitlinien

Eine dokumentierte Methodik, ein gepflegtes Risikoregister und auf Leitungsebene genehmigte Sicherheitsleitlinien für Informationssysteme.

Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

Erkennung, Klassifizierung, Reaktion und Nachbereitung — mit benannten Rollen und einem Eskalationsweg, der auch um 3 Uhr nachts funktioniert.

Betriebskontinuität

Backup-Management, Notfallwiederherstellung und Krisenmanagement — einschließlich Wiederherstellungstests, nicht nur grüner Backup-Jobs.

Sicherheit der Lieferkette

Sicherheitsbewertung direkter Lieferanten und Dienstleister, vertragliche Sicherheitsanforderungen und ein Lieferantenregister.

Sichere Beschaffung, Entwicklung und Wartung

In den Lebenszyklus von Netz- und Informationssystemen eingebettete Sicherheit, einschließlich Schwachstellenbehandlung und -offenlegung.

Wirksamkeitsmessung

Leitlinien und Verfahren zur Bewertung, ob die Risikomanagementmaßnahmen tatsächlich wirken — Kennzahlen, Reviews und Innenrevision.

Cyberhygiene und Schulung

Grundlegende Cyberhygiene für alle und Cybersicherheitsschulungen, die tatsächlich stattfinden und dokumentiert werden.

Kryptografie und Verschlüsselung

Leitlinien zum Einsatz von Kryptografie, einschließlich verpflichtender Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung.

Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Asset-Management

Sauber geregelte Ein-, Um- und Austritte, Zugriff nach dem Least-Privilege-Prinzip und ein aktuell gehaltenes Asset-Inventar.

Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation

MFA oder kontinuierliche Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gesicherte Notfallkommunikationssysteme.

Artikel 23

Die Meldefristen

Ein erheblicher Sicherheitsvorfall ist einer, der schwerwiegende Betriebsstörungen oder finanzielle Verluste verursacht hat oder verursachen kann, oder der andere Personen durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen kann. Sobald Sie ihn feststellen, läuft die Uhr.

Binnen 24 StundenFrühwarnung

Benachrichtigen Sie das CSIRT oder die zuständige Behörde und geben Sie an, ob der Vorfall mutmaßlich auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückgeht oder grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte.

Binnen 72 StundenVorfallsmeldung

Ergänzen Sie die Frühwarnung um eine erste Bewertung: Schwere, Auswirkungen und, sofern verfügbar, Kompromittierungsindikatoren.

Auf AnfrageZwischenbericht

Das CSIRT oder die zuständige Behörde kann jederzeit einen Zwischenstand zur Bearbeitung des Vorfalls anfordern.

Binnen 1 MonatAbschlussbericht

Eine ausführliche Beschreibung, Bedrohungsart und Grundursache, die ergriffenen Abhilfemaßnahmen und etwaige grenzüberschreitende Auswirkungen. Dauert der Vorfall noch an, reichen Sie stattdessen einen Fortschrittsbericht ein und den Abschlussbericht binnen eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung.

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls die Empfänger Ihrer Dienste über erhebliche Vorfälle und erhebliche Cyberbedrohungen informieren, einschließlich der Maßnahmen, die sie selbst ergreifen können. 24 Stunden reichen nicht, um zu klären, wer was tut — deshalb muss das Verfahren vor dem Vorfall stehen.

Artikel 20, 32 und 34

Warum die Geschäftsleitung das nicht delegieren kann

Genehmigen

Leitungsorgane müssen die Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen selbst genehmigen — eine Entscheidung der IT-Abteilung genügt nicht.

Überwachen

Sie müssen die Umsetzung überwachen und können für Verstöße der Einrichtung gegen die Richtlinie haftbar gemacht werden.

Schulen

Mitglieder der Leitungsorgane müssen Schulungen absolvieren und Mitarbeitenden regelmäßig vergleichbare Schulungen anbieten.

Persönlich einstehen

Bei wesentlichen Einrichtungen können Behörden dem Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter vorübergehend die Ausübung von Leitungsfunktionen untersagen.

Bußgelder sind nicht das einzige Mittel. Zuständige Behörden können Verwarnungen und verbindliche Anweisungen erteilen, die Benachrichtigung betroffener Kunden anordnen, Aspekte des Verstoßes veröffentlichen und eine Zertifizierung oder Genehmigung aussetzen.

Unser Angebot

Von der Scoping-Analyse bis zu prüffesten Nachweisen

Wir sind ein Engineering-Team, keine Papierfabrik. Richtlinien zählen — aber ebenso die tatsächlich aktivierte MFA, das tatsächlich wiederhergestellte Backup und die Vorfallsmeldung, die sich wirklich in 24 Stunden einreichen lässt. Jedes Paket unten endet mit etwas, das funktioniert, nicht nur mit einem Ordner.

NIS2-Gap-Analyse

Starten Sie hier, wenn Sie Ihren Stand noch nicht kennen

2–3 WochenPreis nach Umfang
  • Formale Einstufung: wesentlich, wichtig oder nicht erfasst — mit schriftlicher Begründung
  • Inventar von Systemen, Daten, Dritten und den davon abhängigen Diensten
  • Bewertung anhand aller zehn Maßnahmen des Artikels 21, bewertet und belegt
  • Prüfung der externen Angriffsfläche sowie des aktuellen Backup- und MFA-Stands
  • Priorisierte Maßnahmen-Roadmap mit Aufwand, Kosten und Verantwortlichem je Punkt
  • Management-Briefing, damit die Leitung den Plan informiert genehmigen kann
Angebot anfordern

NIS2-Umsetzung

Das Gesamtprogramm — Dokumente, Technik und Übungen

2–4 MonatePreis nach Umfang
  • Vollständiges Richtlinienpaket: Informationssicherheit, Risikomethodik und -register, Zugriffskontrolle, Kryptografie, Asset-Management, Personalsicherheit, Lieferantensicherheit, Nutzungsrichtlinie
  • Incident-Response-Plan sowie versandfertige Meldevorlagen für 24/72 Stunden
  • Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Plan mit echtem, zeitlich gemessenem Wiederherstellungstest
  • Technische Härtung: MFA-Rollout, Endpunktschutz, Patch- und Schwachstellenmanagement, Netzsegmentierung, zentrales Logging, E-Mail-Authentifizierung mit SPF, DKIM und DMARC
  • Lieferantenprogramm: Lieferantenregister, Sicherheitsfragebogen, vertraglicher Sicherheitsanhang
  • Schulungen: Session für das Leitungsorgan sowie Cyberhygiene und Phishing-Simulation für Mitarbeitende
  • Unterstützung bei der Registrierung und ein Nachweisregister, strukturiert wie es die Aufsicht abfragen wird
Angebot anfordern

NIS2 Managed Compliance

Compliance ist ein Zustand, den man hält — kein Projekt, das endet

Monatliche PauschalePreis nach Umfang
  • Vierteljährliche Risikoprüfung und Richtlinienaktualisierung mit laufend gepflegtem Audit-Trail
  • Kontinuierliches Monitoring, 24/7-Alarmierung und Managed Endpoint Protection
  • Wiederkehrende Schwachstellenscans und ein jährlicher Penetrationstest
  • Incident-Bereitschaft: Wir helfen beim Eindämmen und erstellen mit Ihnen die 24-, 72-Stunden- und Abschlussberichte
  • Jährliche Tabletop-Übung für das Leitungsorgan
  • Laufende Neubewertung von Lieferanten, wenn sich Ihre Lieferantenliste ändert
  • Wir stehen Ihnen bei einer aufsichtlichen Prüfung oder einem Audit zur Seite
Angebot anfordern

Die Kompetenzen hinter den Paketen

Security Engineering

Offizielle Kaspersky- und Bitdefender-Partner. Endpunktschutz, Härtung, Segmentierung und Monitoring — von uns eingerichtet und betreut.

Backup und Wiederherstellung, die Sie wirklich getestet haben

Managed Hosting mit täglichen Backups, dokumentierten RPO- und RTO-Zielen und einer Wiederherstellungsübung, die einer Prüfung standhält.

Identität und Zugriff

MFA-Rollout für E-Mail, VPN, Admin-Panels und Cloud-Konsolen, Least-Privilege-Reviews und ein gelebter Joiner-Mover-Leaver-Prozess.

Sichere Softwareentwicklung

Wenn wir Ihre Systeme bauen oder betreuen, ist Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e durch unsere Arbeitsweise abgedeckt: Code-Review, Dependency-Scanning, Secrets-Management und ein Meldeweg für Schwachstellen.

Dokumentation, die einem Audit standhält

Richtlinien, die für Ihre Organisation geschrieben sind — keine Vorlagen mit ausgetauschtem Namen: geprüft, versioniert, genehmigt und datiert.

Incident Response auf Abruf

Eine Nummer zum Anrufen, ein bereits geschriebenes Playbook und jemand, der schon einmal eine 24-Stunden-Frühwarnung verfasst hat.

So arbeiten wir

Fünf Schritte von ungewiss zu belastbar

Kostenloses 30-Minuten-Gespräch

Wir klären, ob NIS2 Sie überhaupt betrifft und wie groß der Aufwand realistisch ist. Trifft es nicht zu, sagen wir das.

Scoping und Gap-Analyse

Zwei bis drei Wochen Interviews, Systemprüfung und Tests, abgeschlossen mit einem bewerteten Bericht zu den zehn Maßnahmen.

Roadmap und Freigabe durch die Leitung

Prioritäten, Budget und Verantwortliche. Das Leitungsorgan genehmigt die Maßnahmen förmlich — selbst eine Pflicht nach Artikel 20.

Umsetzung

Dokumente und Technik parallel, in Prioritätsreihenfolge, die risikoreichsten Lücken zuerst. Sie sehen alle zwei Wochen Fortschritt.

Aufrechterhalten und nachweisen

Vierteljährliche Reviews, Übungen, Scans und ein lebendes Nachweisregister — damit die Antwort schon existiert, wenn Aufsicht oder Kunde fragt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Zwei Prüfungen. Erstens: Fällt Ihre Haupttätigkeit in einen der 18 Sektoren aus Anhang I oder II der Richtlinie? Zweitens: Sind Sie mindestens ein mittleres Unternehmen — 50 oder mehr Beschäftigte oder über 10 Mio. Euro Umsatz? Lautet beides Ja, sind Sie erfasst. Einige Einrichtungsarten wie DNS-Anbieter, TLD-Register, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und bestimmte Verwaltungsstellen sind unabhängig von der Größe erfasst.
Inhaltlich keiner — beide Kategorien schulden den vollen Maßnahmenkatalog des Artikels 21 und dieselben Meldefristen. Der Unterschied liegt in Aufsicht und Sanktionen. Wesentliche Einrichtungen unterliegen proaktiver Aufsicht, einschließlich Prüfungen und Audits ohne jeden Verdacht, und Bußgeldern bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes. Wichtige Einrichtungen werden reaktiv beaufsichtigt, mit bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 %.
Nein. Die Richtlinie schreibt keine bestimmte Zertifizierung vor — sie verlangt geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen. Ein Managementsystem nach ISO-27001-Art passt allerdings sehr gut auf die zehn Maßnahmen des Artikels 21, und Mitgliedstaaten können in bestimmten Fällen den Einsatz zertifizierter IKT-Produkte oder -Dienste verlangen. Wir bauen in der Regel das Managementsystem sauber auf und behandeln die Zertifizierung als separate unternehmerische Entscheidung.
Nicht direkt, in der Praxis aber ja. Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d verpflichtet erfasste Einrichtungen, Sicherheitsrisiken aus ihren Lieferanten- und Dienstleisterbeziehungen zu steuern. Deren Prüfer fragen sie deshalb nach Ihnen. Rechnen Sie mit Sicherheitsfragebögen, vertraglichen Sicherheitsanhängen, Anforderungen an MFA und Backups sowie Nachweisanfragen. Lieferanten, die schnell antworten können, behalten den Auftrag; die anderen werden ersetzt.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle. Binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme eine Frühwarnung an das CSIRT oder die zuständige Behörde mit der Angabe, ob ein böswilliger Hintergrund vermutet wird oder grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind. Binnen 72 Stunden eine Meldung mit erster Bewertung von Schwere, Auswirkungen und Kompromittierungsindikatoren. Binnen eines Monats ein Abschlussbericht mit Grundursache, ergriffenen Maßnahmen und etwaigen grenzüberschreitenden Auswirkungen. Läuft der Vorfall nach einem Monat noch, reichen Sie einen Fortschrittsbericht ein und den Abschlussbericht einen Monat nach Abschluss der Bearbeitung.
Ja. Artikel 20 verpflichtet Leitungsorgane, die Risikomanagementmaßnahmen zu billigen und ihre Umsetzung zu überwachen, und sieht vor, dass sie für Verstöße der Einrichtung haftbar gemacht werden können. Mitglieder der Leitungsorgane müssen zudem Schulungen absolvieren. Bei wesentlichen Einrichtungen erlaubt Artikel 32 den Behörden, dem Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter vorübergehend die Ausübung von Leitungsfunktionen zu untersagen, wenn Durchsetzungsmaßnahmen missachtet wurden. Das ist bewusst so gestaltet, damit Cybersicherheit nicht stillschweigend an die IT abgeschoben wird.
Die Gap-Analyse dauert zwei bis drei Wochen. Die vollständige Umsetzung liegt typischerweise bei zwei bis vier Monaten — je nachdem, wie viele Systeme Sie haben, wie viel Dokumentation bereits existiert und wie schnell Ihr Team entscheidet. Die Kosten hängen vom Umfang ab — Standorte, Systeme, Beschäftigte, Lieferanten — daher kalkulieren wir nach dem Erstgespräch statt auf einer Webseite zu raten. Die Analyse ist einzeln buchbar, und ihr Bericht sagt Ihnen genau, was der Rest kostet.
Sie befinden sich in derselben Lage wie ein sehr großer Teil der europäischen Unternehmen, und die praktische Antwort lautet: jetzt beginnen und dokumentieren, dass Sie begonnen haben. Aufsichtsbehörden gewichten Schwere und Dauer eines Verstoßes sowie die Schritte zur Verhinderung oder Minderung von Schäden. Ein genehmigter Plan, eine datierte Risikobewertung und sichtbarer Fortschritt sind eine deutlich bessere Position als nichts — und genau danach werden auch Ihre Kunden fragen. Der erste sinnvolle Schritt ist die Scoping-Bestimmung: Man kann nicht gegen eine Pflicht planen, die man nicht definiert hat.

Beginnen Sie mit der Frage, auf die es ankommt: Wo stehen Sie?

Nennen Sie uns Ihren Sektor und ungefähr Ihre Größe. Wir melden uns binnen eines Arbeitstags mit einer ehrlichen Einschätzung, ob NIS2 für Sie gilt und was die Arbeit umfassen würde. Unverbindlich — und falls es nicht gilt, sagen wir auch das.

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Beantwortung dieser Anfrage. Siehe unsere Datenschutzerklärung. /privacy

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